24.11.2021 ⎪ Neues Infektionsschutzgesetz

Seit heute, 24.11.2021, gilt das neue Infektionsschutzgesetz zur Eindämmung der Corona-Pandemie. Dieses beinhaltet unter anderem, dass Besucher/innen unserer Zahnarztpraxis bei längerem Aufenthalt in unseren Praxisräumen einen aktuellen Testnachweis vorweisen müssen.

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